Entscheidungen zu § 26a KBGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2013/2/26 10ObS13/13d, 10ObS79/14m, 10ObS149/14f, 10ObS76/15x, 10ObS114/16m

Norm: KBGG §26a
Rechtssatz: § 26a KBGG ist dahin zu verstehen, dass damit nur eine erstmalige Antragstellung, die auch zu einer entsprechenden Bescheiderlassung und der damit verbundenen Festlegung einer bestimmten Leistungsart (§ 3 Abs 1, § 5 Abs 1, § 5b Abs 1, § 5c Abs 1 oder § 24a Abs 1 KBGG) führt, gemeint ist. Ist noch kein Bescheid über den verfahrenseinleitenden Erstantrag erlassen worden, kann dieser wirksam zurückgezogen und gleichzei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2013

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