Der Kläger behauptet, am 19. November 1959 von der K. & Sch.-Verlag AG. als Auslandskorrespondent für die damals von diesem Verlag herausgegebenen Zeitschriften "Revue", "Bravo" und "Das Schönste" mit einem monatlichen Garantiehonorar von 800 DM angestellt worden zu sein. Dieses Honorar sei mit Vertrag 2. August 1963 auf 2000 DM erhöht worden. Er sei verpflichtet gewesen, bei keiner in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz erscheinenden Illustrierten mitzuarbeiten.... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II1JournG §8JournG §13 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971
Rechtssatz:
§ 29 AngG, wonach sich der zu Unrecht entlassene oder vertragswidrig gekündigte Angestellte das wegen Unterbleibens der Dienstleistung... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IdJournG §1JournG §13 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Subsidiäre Anwendbarkeit des AngG auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Zeitungsunternehmungen und ihren Mitarbeitern. Auch bei der Beurte... mehr lesen...