Entscheidungen zu § 99 Abs. 2c StVO 1960

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS UVS Vorarlberg 2009/01/26 1-930/08

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat das Tatbild einer Übertretung nach § 99 Abs 2c Z 9 StVO verwirklicht. Bei dieser
Norm: handelt es sich um die im Vergleich zu § 52 lit a Z 10a StVO speziellere Bestimmung. Zuletzt aktualisiert am 28.01.2009 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 26.01.2009

RS UVS Vorarlberg 2008/12/02 1-922/08

Rechtssatz: Eine Übertretung des § 18 Abs 1 StVO kann auch dadurch begangen werden, dass der Lenker eines Fahrzeuges nach dem Einscheren eines anderen Fahrzeuges auf seine Fahrspur den dadurch bewirkten zu geringen Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen beibehält anstatt die mögliche Geschwindigkeitsverringerung bzw das mögliche Abbremsen seines Fahrzeuges vorzunehmen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 02.12.2008

RS UVS Vorarlberg 2008/07/21 1-307/07

Rechtssatz: Die beiden Bestimmungen des § 18 Abs 1 bzw § 99 Abs 2c Z 4 StVO einerseits und des § 18 Abs 4 StVO andererseits verfolgen unterschiedliche Ziele. Bei den erstgenannten Bestimmungen geht es vor allem um die Verhinderung eines Auffahrens des hinteren Fahrzeuges auf das vordere Fahrzeug in Folge eines Abstandes, der für ein rechtzeitiges Anhalten zu gering ist; bei der zweitgenannten Vorschrift geht es darum, den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern ein gefahrloses Überholen von zwei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.2008

TE UVS Tirol 2007/11/12 2007/22/2720-1

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 27.02.2007, Zl VK-13146-2006, wurde dem Berufungswerber unter Spruchpunkt I. die Lenkberechtigung für alle Klassen auf die Dauer von sechs Wochen, gerechnet ab 08.01.2007 entzogen. Unter Spruchpunkt III. wurde gemäß § 24 Abs 3 FSG eine Nachschulung angeordnet, wobei die Nachschulung spruchgemäß binnen vier Monaten (gerechnet ab Zustellung des Bescheides) zu absolvieren sei, widrigenfalls die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.11.2007

RS UVS Vorarlberg 2007/05/30 1-840/06

Beachte VwGH 31.3.2006, 2006/02/0040 Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist als Mindestabstand iS des § 18 Abs 1 StVO jedenfalls ein Abstand einzuhalten, der etwa der Länge des Reaktions(sekunden)weges entspricht, das sind in Metern 3 Zehntel der Höhe der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h. Im gegenständlichen Fall wären dies auf Grund der Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h etwa 30 Meter gewesen. Eine eklatante Unterschreitung des notwendigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.05.2007

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