Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung der StVO 1960 für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der unter der Überschrift "Beschwerdepunkte" Folgendes ausgeführt wird: "Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid ist der Beschwerdeführer in seinem gesetzlich gewährleisteten Recht nach rechtsrichtiger Anwendung der einschlägigen Besti... mehr lesen...