Entscheidungen zu § 94f Abs. 1 StVO 1960

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TE UVS Tirol 2002/08/22 2002/14/105-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Lenker des genannten Kraftfahrzeuges in der dortigen abgabepflichtigen Kurzparkzone die Kurzparkzonenabgabe verkürzt, da die Gültigkeitsdauer des Parkscheines abgelaufen war. Tatzeit 15.11.2000, 10.29 Uhr bis 10.51 Uhr, Tatort Kufstein, Georg-Pirmoser-Straße vor Bezirksgericht, Fahrzeug Pkw Seat, KU-xxxxx. Der Beschuldigte habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 14 Abs 1 lit a iVm § 8 Abs 1 Tiroler Par... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.08.2002

RS UVS Tirol 2002/08/22 2002/14/105-2

Rechtssatz: Bei der Erlassung einer Kurzparkzonen Verordnung, die auch den Bereich des Bezirksgerichtes Kufstein umfasst, wurde die Rechtsanwaltskammer nicht angehört. Es liegt dennoch kein Verstoß gegen das Anhörungsrecht nach § 94 Abs 1 lit b Z 2 StVO vor, weil in einer Entfernung von ca. 100 bis 300 Meter vom Sitz des Bezirksgerichtes Kufstein die Tiefgarage Arkadenplatz und der oberirdische Parkplatz Sappl vorhanden sind, überdies können seit 1.10.1994 Firmen und damit auch Anwälte in ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 22.08.2002

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