Index:        90    Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960               
Norm:        EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2StVO 1960KFG 1967 §103 Abs2                   
Leitsatz:        Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Verwaltungsstrafe über eine deutscheStaatsangehörige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung; keine nachder Judikatur des EGMR unzulässige Überwälzung der Beweislast auf dieFahrzeugh...                    mehr lesen...