Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundessozialamtes für Behindertenwesen Steiermark vom 7. März 1995 (mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin vom 1. April 1993 auf Eintragung des Zusatzes, "dauernd stark gehbehindert" in ihrem Behindertenpaß gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. §§ 46 und 45 Abs. 3 BBG abgewiesen wurde) gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 45 Abs. 3 Bundesbehindertengesetz keine... mehr lesen...
Index: 68/02 Sonstiges Sozialrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BBG 1990 §42 Abs1;StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §94 Abs2 lita;
Rechtssatz: Mit § 42 Abs 1 zweiter und dritter Satz BBG 1990 werden keinesfalls bestehende Zuständigkeitsvorschriften für die Feststellung von Rechten und Vergünstigungen für behinderte Personen geändert. Dadurch, daß die belBeh (LH) spruchgemäß... mehr lesen...