Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen den Berufungswerber mit dem angefochtenen Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von € 30,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Stunden) gemäß § 9 VStG i.V.m. § 93 Abs. 1 StVO und § 99 Abs. 4 lit. h leg. cit. verhängt. Die Bezirkshauptmannschaft römisch zehn hat gegen den Berufungswerber mit dem angefochtenen Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von € 30,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Stunden) gemäß Paragraph 9, VStG in Verbindung mit Paragraph 93, A... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §93 Abs1 und Abs5VStG 1991 §44a StVO 1960 § 93 heute StVO 1960 § 93 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 93 gültig von 22.07.1998 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13.7.1992, GZ: 15.1 Fr 161-90/5 ist dem Berufungswerber zur Last gelegt worden, er habe am 5.12.1990 gegen 14.00 Uhr und 9.12.1990 gegen 15.30 Uhr als Eigentümer der Liegenschaft EZ 71 der KG und OG Mürzzuschlag nicht dafür gesorgt, daß der in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteig in der W.-gasse, entlang seiner Liegenschaft im Ortsgebiet von Mürzzuschlag von Schnee gesäubert, sowie bei Schnee b... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine unverbaute land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft im Sinne des § 93 Abs 1 StVO liegt nicht vor, wenn sie als Bauland gewidmet ist, und zwar auch dann, wenn die Grundstücke unbebaut und landwirtschaftlich genutzt sind. mehr lesen...