Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2006/11/30 2Ob123/06m

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Entscheidung | OGH | 30.11.2006

TE OGH 2000/5/29 7Ob82/00k

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Entscheidung | OGH | 29.05.2000

TE OGH 1995/5/11 2Ob34/95

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Entscheidung | OGH | 11.05.1995

RS OGH 1995/5/11 2Ob34/95

Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1295 IId3StVO §92 Abs1
Rechtssatz: 1) Auch das Abfließenlassen des auf LKW - Planen befindlichen Wassers im Zuge des Einbiegens kann unter "Ausgießen" von Flüssigkeiten im Sinne des § 92 Abs 1 StVO subsumiert werden. 2) Haftung des Betreibers eines Lastkraftwagenabstellplatzes, dem das Problem der Vereisung der Fahrbahn durch von den LKW - Planen im Zuge des Einbiegens abfließenden Wasser bekannt ist, der aber keine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1995

RS OGH 1973/5/17 6Ob109/73, 8Ob63/79, 8Ob240/81, 7Ob82/00k, 2Ob123/06m

Norm: ABGB §1311 IIbStVO §92 Abs1
Rechtssatz: Bei § 92 Abs 1 StVO handelt es sich um eine allgemeine Schutzbestimmung, die jeden, der mit der Errichtung oder Erhaltung der Straße befaßt ist oder sie als Benützer in Anspruch nimmt, vor Nachteilen bewahren will. Entscheidungstexte 6 Ob 109/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 6 Ob 109/73 Veröff: RZ 1973/207 S 217 = ZVR 1974/51 S 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1973

RS OGH 1973/5/17 6Ob109/73

Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §92 Abs1
Rechtssatz: Bei Staubstraßen besteht für den Lenker keine grundsätzliche Verpflichtung zur Reinigung der Räder von Baufahrzeugen, die von einer Baustelle, zB auf eine Kiestragkörperstraße, also eine nicht staubfreie Straße, einfahren. Bei Staubstraßen wird eine größere Verunreinigung in Kauf genommen als bei staubfreien Straßen, auf denen die Gefahr eines Schleuderns durch Ablagerungen feuchten Erdreiches verh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1973

RS OGH 1973/5/17 6Ob109/73

Norm: StVO §92 Abs1
Rechtssatz: Eine Verunreinigung ist gröblich, wenn sie über das übliche Maß hinausgeht. Entscheidungstexte 6 Ob 109/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 6 Ob 109/73 Veröff: ZVR 1974/51 S 79 = RZ 1973/207 S 217 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0075562 Dokumentnumme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1973

TE OGH 1966/12/15 2Ob302/66

Am 21. Februar 1965 ereignete sich auf der Lechtaler Bundesstraße in H. im Lechtal beim Haus Nr. X ein Verkehrsunfall. Durch das aus der Dachrinne des Hauses abfließende Wasser hatte sich auf der Bundesstraße ein Eishügel gebildet, der zirka 30 bis 50 cm hoch war und zirka 1.50 m in die Fahrbahn hineinragte. Der Kläger fuhr mit seinem PKW durch H., versuchte diesem Eishügel auszuweichen, kam dadurch über die Straßenmitte und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen. Der Kraftwag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1966

RS OGH 1966/12/15 2Ob302/66

Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297StVO §92 Abs1
Rechtssatz: Das Verbot des Ausgießens von Wasser auf die Bundesstraße bei Gefahr der Eisbildung stellt eine unteilbare Verpflichtung der Miteigentümer eines Hauses dar, wenn das Wasser durch eine schadhafte oder nichtfunktionierende Dachrinne auf die Straße fließt, was dem Ausgießen gleichzuhalten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 302/66 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1966

RS OGH 1955/5/18 2Ob189/55

Norm: ABGB §1295 IId1BStG §5BStG §7StVO §92 Abs1
Rechtssatz: Daß sich die bei jeder Einzelfahrt eines Bauernfuhrwerkes nur geringfügige Verschmutzung der Straße im Laufe der Zeit zu einer verkehrsgefährdenden Erdschichte verdichtete, hat nicht der Bauer, sondern das grob fahrlässig seine Pflichten versäumende Straßenbeaufsichtigungsorgan zu verantworten. Entscheidungstexte 2 Ob 189/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1955

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