Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Walter S*****, vertreten durch Dr. Josef Peißl, Rechtsanwalt in Köflach, gegen die beklagte Partei C*****GmbH, ***** vertreten durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 14. 10. 1996 als Motorradlenker auf der R*****-Bundesstraße bei F***** tödlich verunglückten Roland P*****. Dieser rutschte, mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h fahrend, am Ausgang einer Lawinengalerie in einer Rechtskurve mit dem Hinterrad auf einer längeren, durchgehend 20 bis 25 cm breiten Dieselölspur aus und geriet dadurch auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden PKW zusammenstieß; für dessen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger fuhr am 19.10.1992 gegen 6.50 Uhr mit seinem PKW Toyota Celica auf der Bundesstraße 171 von Kundl in Richtung Wörgl. Hinter ihm fuhr der PKW Ford Escort des Siegfried W*****. Der Kläger geriet mit dem von ihm gelenkten PKW ins Schleudern, stieß in der Folge gegen den PKW des W***** und daraufhin auch noch gegen den entgegenkommenden, von Vojan Z***** gelenkten PKW. Der PKW des Klägers erlitt einen Totalschaden; er selbst wurde schwer verletzt (V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1295 IId3StVO §92 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §92 Abs1
Rechtssatz:
Bei Staubstraßen besteht für den Lenker keine grundsätzliche Verpflichtung zur Reinigung der Räder von Baufahrzeugen, die von einer Baustelle, zB auf eine Kiestragkörperstraße, also eine nicht staubfreie Straße, einfahren. Bei Staubstraßen wird eine größere Verunreinigung in Kauf genommen als bei staubfreien Straßen, auf denen die Gefahr eines Schleuderns durch Ablagerungen feuchten Erdre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §92 Abs1 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bei § 92 Abs 1 StVO handelt es sich um eine allgemeine Schutzbestimmung, die jeden, der mit der Errichtung oder Erhaltung der Straße befaßt ist oder sie als Benützer in Anspruch nimmt, vor... mehr lesen...
Norm: StVO §92 Abs1
Rechtssatz:
Eine Verunreinigung ist gröblich, wenn sie über das übliche Maß hinausgeht.
Entscheidungstexte 6 Ob 109/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 6 Ob 109/73 Veröff: ZVR 1974/51 S 79 = RZ 1973/207 S 217 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0075562 ... mehr lesen...
Am 21. Februar 1965 ereignete sich auf der Lechtaler Bundesstraße in H. im Lechtal beim Haus Nr. X ein Verkehrsunfall. Durch das aus der Dachrinne des Hauses abfließende Wasser hatte sich auf der Bundesstraße ein Eishügel gebildet, der zirka 30 bis 50 cm hoch war und zirka 1.50 m in die Fahrbahn hineinragte. Der Kläger fuhr mit seinem PKW durch H., versuchte diesem Eishügel auszuweichen, kam dadurch über die Straßenmitte und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen. Der Kraft... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2 ABGB §1297 StVO §92 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1297 heute ABGB § 1297 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1BStG §5BStG §7StVO §92 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Daß sich die bei jeder Einzelfahrt eines Bauernfuhrwerkes nur geringfügige Verschmutzung der Straße im Laufe der Zeit zu einer verkehrs... mehr lesen...