RS OGH 1995/5/11 2Ob34/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1995
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Norm

ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IId3
StVO §92 Abs1

Rechtssatz

1) Auch das Abfließenlassen des auf LKW - Planen befindlichen Wassers im Zuge des Einbiegens kann unter "Ausgießen" von Flüssigkeiten im Sinne des § 92 Abs 1 StVO subsumiert werden.

2) Haftung des Betreibers eines Lastkraftwagenabstellplatzes, dem das Problem der Vereisung der Fahrbahn durch von den LKW - Planen im Zuge des Einbiegens abfließenden Wasser bekannt ist, der aber keine zureichenden Gegenmaßnahmen trifft, für Unfallsfolgen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044155

Dokumentnummer

JJR_19950511_OGH0002_0020OB00034_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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