Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
1) Auch das Abfließenlassen des auf LKW - Planen befindlichen Wassers im Zuge des Einbiegens kann unter "Ausgießen" von Flüssigkeiten im Sinne des § 92 Abs 1 StVO subsumiert werden.1) Auch das Abfließenlassen des auf LKW - Planen befindlichen Wassers im Zuge des Einbiegens kann unter "Ausgießen" von Flüssigkeiten im Sinne des Paragraph 92, Absatz eins, StVO subsumiert werden.
2) Haftung des Betreibers eines Lastkraftwagenabstellplatzes, dem das Problem der Vereisung der Fahrbahn durch von den LKW - Planen im Zuge des Einbiegens abfließenden Wasser bekannt ist, der aber keine zureichenden Gegenmaßnahmen trifft, für Unfallsfolgen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044155Dokumentnummer
JJR_19950511_OGH0002_0020OB00034_9500000_001