Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim VfGH ist (zu B525/82) ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Oö. Landesregierung anhängig, mit dem über den Bf. wegen einer Verwaltungsübertretung nach §52 lita Z10a StVO 1960 eine Geldstrafe verhängt wurde, weil er auf der Westautobahn A 1 als Lenker eines PKW die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten hat. Die Verhängung der Strafe wurde im wesentlichen damit begründet, daß am Tato... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabStVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §44a, §44bStVO 1960 §90 Abs3 Beachte Kundmachung am 29. August 1986, BGBl. 449/1986
Rechtssatz: StVO 1960 idF BGBl. 412/1976; zum Zwecke der Ermöglichung von Arbeiten zur Straßenerh... mehr lesen...