Entscheidungen zu § 90 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2013/5/24 2009/02/0099

Mit Eingabe vom 13. Mai 2008 beantragte die beschwerdeführende Partei, die an einem näher genannten Ort ein Autobahnrestaurant und ein Motorhotel betreibt, die Bewilligung der Sperre einer halben Fahrbahn für die Dauer eines Arbeitstages bei der Zufahrt zu diesen Betrieben, um an einem in unmittelbarer Nähe einer Tankstelle errichteten Pylon auch das Markenzeichen (den Schriftzug) der Raststätte anbringen lassen zu können. Dem Antrag wurde ein privates, von der beschwerdeführenden Par... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.2013

RS Vwgh 2013/5/24 2009/02/0099

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84;StVO 1960 §90 Abs3;StVO 1960 §90;
Rechtssatz: Bewirken die beabsichtigten Montagearbeiten (Tafel mit Schriftzug der Raststätte) aufgrund des Verkehrsaufkommens eine nicht unerhebliche Verkehrsbeeinträchtigung, so ist jedenfalls dann eine Bewilligung nach § 90 StVO 1960 nicht zu erteilen, wenn für das Anbringen einer Werbung auch eine Bewilligung nach § 84 StV... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2012/5/31 2008/02/0114

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2008 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß § 90 Abs. 1 iVm § 90 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960 abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2008 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß Paragraph 90, Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2012

TE Vwgh Beschluss 2011/9/16 2008/02/0258

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 9. Mai 2008 wurde der Alpine Bau AG in Wien gemäß § 90 Abs. 1 und Abs. 3 StVO 1960 die Bewilligung zur Herstellung der neuen Betonwannen für die Anschlussstelle A22/S1 im Zuge der Anschlussstelle Korneuburg-West auf der A22 im Bereich der Anschlussstelle Korneuburg-West, Rampe 200, für den Zeitraum 12. Mai 2008, 22.00 Uhr bis 12. Dezember 2008, 00.00 Uhr nach Maßgabe der im Abschnitt A) enthaltenen Projektsbeschreibung und der im... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.09.2011

RS Vwgh 2011/9/16 2008/02/0258

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §90 Abs1; StVO 1960 §90 Abs3; VwGG §33 Abs1; StVO 1960 § 90 heute StVO 1960 § 90 gültig ab 31.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013 StVO 1960 § 90 gültig von 01.04.2002 bis 30.03.2013 zulet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2011

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