I. römisch eins. 1 1. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2023 ersuchte die TN GmbH unter Berufung auf eine Generalvollmacht für die TW AG (mitbeteiligte Partei) um die Bau- und Betriebsbewilligung nach dem Tiroler Starkstromwegegesetz 1969 für die Adaptierung der 110 kV-Leitung UW (Umspannwerk) Matrei - UW Gruben auf den Stand der Technik. Das Vorhaben betrifft im Wesentlichen die - in den Projektunterlagen näher beschriebene - Erhöhung bzw. Versetzung näher bezeichneter Masten. 2 ... mehr lesen...
Index: L78107 Starkstromwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8 StarkstromwegeG Tir 1969 §3 Abs1StarkstromwegeG Tir 1969 §7 Abs2 StVO 1960 §82 Abs1 StVO 1960 §90 Abs1 StVO 1960 §98 Abs1VwRallg AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist im Bereich der Entsorgung von Baustellenabfällen tätig. Sie vermietet Baustoffmulden und Container in verschiedenen Größen und organisiert die Aufstellung und Abholung sowie auch die Entsorgung und Verwertung des jeweiligen Inhalts. 2 Mit Bescheid vom 19. Oktober 2020 schrieb der Magistrat der Revisionswerberin für den Gebrauch ohne Gebrauchserlaubnis eines öffentlichen Grundes vor einer näher bezeichneten Liegenschaft durch eine Baustoffmulde im Mai 202... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §9 Abs1a StVO 1960 §90 Abs1 StVO 1960 § 90 heute StVO 1960 § 90 gültig ab 31.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013 StVO 1960 § 90 gültig von 01.04.2002 bis 30.03.2013 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2008 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß § 90 Abs. 1 iVm § 90 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960 abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2008 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß Paragraph 90, Ab... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 9. Mai 2008 wurde der Alpine Bau AG in Wien gemäß § 90 Abs. 1 und Abs. 3 StVO 1960 die Bewilligung zur Herstellung der neuen Betonwannen für die Anschlussstelle A22/S1 im Zuge der Anschlussstelle Korneuburg-West auf der A22 im Bereich der Anschlussstelle Korneuburg-West, Rampe 200, für den Zeitraum 12. Mai 2008, 22.00 Uhr bis 12. Dezember 2008, 00.00 Uhr nach Maßgabe der im Abschnitt A) enthaltenen Projektsbeschreibung und der im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §90 Abs1; StVO 1960 §90 Abs3; VwGG §33 Abs1; StVO 1960 § 90 heute StVO 1960 § 90 gültig ab 31.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013 StVO 1960 § 90 gültig von 01.04.2002 bis 30.03.2013 zulet... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit der beigeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Bürgermeister der Stadtgemeinde R erteilte dem Bauunternehmen B gemäß § 90 Abs. 1 StVO die Bewilligung zur Benützung öffentlichen Gutes für Arbeiten auf und neben der Straße. Teil dieses Ansuchens war die Aufstellung eines Schuttcontainers in der S-Gasse. Insoweit enthielt der Bewilligungsbescheid die Einschränkung, daß mit den Anliegern Verbindung aufz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0688/67 E 15. Mai 1968 RS 5 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal der Parteistellung in einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit bestimmt sich nach dem normativen Gehalt der in der Rechtssache anzuwendenden Vorschriften. Hiefür kommen in der Hauptsache Normen des mate... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1;
Rechtssatz: Weder in einem Verfahren nach § 90 Abs 1 StVO noch nach § 82 Abs 1 leg cit genießen die Anrainer Parteistellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020299.X02 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §90 Abs1; StVO 1960 § 90 heute StVO 1960 § 90 gültig ab 31.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013 StVO 1960 § 90 gültig von 01.04.2002 bis 30.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002 ... mehr lesen...
Index: L38003 Verwaltungsabgaben Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §78 Abs1;LVwAbgG NÖ 1959 §1;LVwAbgV NÖ 1959 TP102; StVO 1960 §90 Abs1; AVG § 78 heute AVG § 78 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 78 gültig von ... mehr lesen...