Norm: StGB §80 EStVO §43StVO §90 Abs3 StGB § 80 heute StGB § 80 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 80 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Überschreitung einer gemäß § 90 A... mehr lesen...
Norm: StVO §90 Abs3
Rechtssatz:
Verbindlich ist nur die von der zuständigen Behörde für den Baustellenbereich angeordnete und durch ein entsprechendes Verkehrszeichen ersichtlich gemachte Geschwindigkeitsbeschränkung, nicht aber eine darüber hinausgehende, von der Baufirma angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkungstafel.
Entscheidungstexte 8 Ob 163/72 Entscheidungstext... mehr lesen...