IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, ***, in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 18. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.12.2021 Norm: StVO 1960 §9 Abs7StVO 1960 §99 Abs3 litaVStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Der Tatumschreibung, wonach das Kraftfahrzeug zu bestimmter Zeit an bestimmtem Tatort „nicht entsprechend der Bodenmarkierung zum Halten aufgestellt“ ist, ist nicht zu entnehmen, welche Ordnung durch die Bodenmarkierung geschaffen wurde und auf welche Weise das Fahrzeug – abweichend von der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.12.2021 Norm: StVO 1960 §9 Abs7StVO 1960 §99 Abs3 litaVStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Die Formulierung „wodurch mindestens 3 Parkflächen benutzt wurden“ stellt keine hinreichende Beschreibung der Tathandlung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs 7 StVO iVm § 44a Z 1 VStG dar, weil daraus nicht hervorgeht, wie die Aufstellung des Fahrzeugs gemäß der Bodenmarkierung hätte... mehr lesen...