Entscheidungen zu § 89a Abs. 6 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2020/8/11 Ra 2019/02/0192

1        Mit Bescheiden des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Traismauer jeweils vom 16. April 2019, 17. April 2019 und vom 25. April 2019 wurde der Revisionswerber aufgefordert, ein näher bestimmtes Kraftfahrzeug sowie konkret beschriebene Gegenstände und Materialien gegen Ersatz der Abschlepp- und Aufbewahrungskosten zu übernehmen. Hierbei begründete die Stadtgemeinde im Wesentlichen, dass das angeführte Kraftfahrzeug sowie die angeführten Gegenstände und Materialien im Bereich einer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.08.2020

RS Vwgh 2020/8/11 Ra 2019/02/0192

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56StVO 1960 §89a Abs2 idF 2015/123StVO 1960 §89a Abs5 idF 2015/123StVO 1960 §89a Abs6 idF 2015/123VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Die zwangsweise Entfernung eines Kfz setzt nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 lediglich das Vorliegen einer durch dieses Fahrzeug hervorgerufenen Verkehrsbeeinträchtigung voraus, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.08.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/2/14 Ra 2019/02/0192

1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.02.2020

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