Norm: StVO §89 Abs5
Rechtssatz:
Das durch Straßenverhältnisse und Witterungsverhältnisse erzwungene Anhalten eines Fahrzeuges ist als Betriebsstörung zu werten.
Entscheidungstexte 2 Ob 340/65 Entscheidungstext OGH 25.11.1965 2 Ob 340/65 Veröff: ZVR 1966/183 S 184 Schlagworte SW: Auto European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §89 Abs2StVO §89 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Aus den Geboten der Abs 2 und 5 des § 89 StVO, die Blockierung eines Fahrstreifens durch ein unbeleuchtetes Fahrzeug den auf dem Fahrstreifen herannahenden Fahrzeugen unverzügl... mehr lesen...