Entscheidungen zu § 89 Abs. 3 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1987/11/11 1Ob37/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt den Zuspruch des Betrages von S 219.277,80 samt Anhang an Reparaturkosten und Schmerzengeld und die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm für alle zukünftigen Schäden auf Grund des Unfallereignisses vom 1. Juli 1983 auf der Bundesstraße 78 beim Obdacher Sattel hafte. Er stützt dieses Begehren, soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung ist, auf die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Der Kläger habe sich am 1. Juli 1983... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1987

RS OGH 1987/11/11 1Ob37/87

Norm: AHG §1 BaStVO §89 Abs2StVO §89 Abs3
Rechtssatz: Zur Hoheitsverwaltung gehört die Veranlassung durch die Behörde, den Verkehr beeinträchtigenden Schutt und dergleichen zu entfernen; auch die im Falle der Unaufschiebbarkeit zur Entfernung berechtigten Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinienunternehmens oder Eisenbahnunternehmens (§ 89 Abs 3 StVO) handeln in Vollziehung der Gesetze, weil sie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1987

RS OGH 1960/3/18 2Ob484/59

Norm: StVO §89 Abs3
Rechtssatz: Verschulden eines Bundeslandes, wenn neben einer Bezirksstraße ein Geländer (Bachbett) in die Fahrbahn ragt und keine Rückstrahllinsen angebracht sind. Entscheidungstexte 2 Ob 484/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1960 2 Ob 484/59 Veröff: ZVR 1960/219 S 152 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1960

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