Entscheidungen zu § 8 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0195

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob der Besch aus dem von ihm wahrgenommenen Höhenunterschied zwischen Gleiskörper und daneben befindlichem Fahrbahnteil auf das Vorhandensein eines selbständigen Gleiskörpers iSd Gesetzes hätte schließen müssen. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0195

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs5;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement "in der Längsrichtung" im § 8 Abs 5 StVO ist insofern ein wesentliches, als das Befahren eines selbständigen Gleiskörpers auch in einer Weise erfolgen kann, die nicht durch § 8 Abs 5 StVO verboten wird. Es muss daher auch Gegenstand einer rechtzeitigen Verfolgungshandlung sein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0195

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs2;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §8 Abs5;
Rechtssatz: Ein am rechten Fahrbahnrand befindliches Hinweiszeichen "Achtung Gleiskörper" ist nicht geeignet, das Bestehen eines selbständigen Gleiskörpers darzutun, da damit nicht signalisiert wird, dass das Befahren in der Längsrichtung gem § 8 Abs 5 StVO uneingeschränkt verboten ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

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