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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z14 idF 1983/174;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass auf Grund von Bodenschwellen, die entlang von Gleisen angebracht sind (so genannte "Stuttgarter Schwellen" in der in Wien 7., Mariahilferstraße vorhandenen Ausführung, kein "selbstständiger Gleiskörper" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14 StVO in der oben genannten Fassung errichtet worden ist.Ausführungen darüber, dass auf Grund von Bodenschwellen, die entlang von Gleisen angebracht sind (so genannte "Stuttgarter Schwellen" in der in Wien 7., Mariahilferstraße vorhandenen Ausführung, kein "selbstständiger Gleiskörper" im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 14, StVO in der oben genannten Fassung errichtet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983020114.X01Im RIS seit
30.04.2004