Entscheidungen zu § 76a Abs. 1 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1977/11/25 2Ob220/77, 2Ob243/13v

Norm: StVO §76a Abs1
Rechtssatz: Die ausdrückliche Widmung eines innerstädtischen Bereiches als Fußgängerzone bedeutet, daß dieser Bereich nach Möglichkeit von jedem Fahrzeugverkehr freigehalten werden und primär der Benützung durch Fußgänger dienen soll. Entscheidungstexte 2 Ob 220/77 Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 220/77 Veröff: ZVR 1978/284 S 343 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1977

RS OGH 1977/11/25 2Ob220/77

Norm: ABGB §1304 BVIcStVO §76 Abs1 IVStVO §76a Abs1StVO §76a Abs7
Rechtssatz: Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp am Gehsteig vorbeiführen) gestreift und niedergestoßen wurde. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1977

Entscheidungen 1-2 von 2