Entscheidungen zu § 66 Abs. 2 StVO 1960

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Steiermark 2006/10/24 30.18-120/2005

Die Bundespolizeidirektion Graz hat mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis über den Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen gemäß 1. § 60 Abs 3 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO und 2. § 66 Abs 1 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 4 der Fahrradverordnung, BGBl. II, 2001/146 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO Geldstrafen von 1. ? 40,00 (18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und 2. ? 50,00 (ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er am 05.04.2005, um 20.30 Uhr, in G III., H gegenüber Haus Nr. 112... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.10.2006

RS UVS Steiermark 2006/10/24 30.18-120/2005

Rechtssatz: Mit der Bestrafung von Übertretungen nach § 66 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 3 und 4 Fahrradverordnung, wonach bei einem bei Dunkelheit gelenkten Fahrrad das Vorderlicht und das Rücklicht funktionslos waren, ist der Straftatbestand nach § 60 Abs 3 StVO, wonach das gelenkte Fahrzeug bei Dunkelheit nicht beleuchtet war und weder das Rücklicht, noch das Vorderlicht eingeschaltet waren, konsumiert. Beide vorgeworfenen Delikte sind gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet. Schlagworte Konsump... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.10.2006

RS UVS Oberösterreich 2001/10/30 VwSen-107921/2/Br/Bk

Rechtssatz: Eine spezifische Grenzwertüberschreitung (Alkohol) kann nicht zusätzlich auch noch als straferschwerend gewertet werden. Dies läuft dem Doppelverwertungsverbot zuwider. Ein unbescholtener und einsichtiger Jugendlicher hat Anspruch auf Anwendung des § 20 VStG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.10.2001

TE UVS Steiermark 1996/01/24 30.10-248/94

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei mit dem Mountainbike am 08.11.1993 von Trofaiach nach Bruck an der Mur gefahren. Anläßlich einer um 09.45 Uhr im Gemeindegebiet von Niklasdorf, auf der B 116, auf Höhe des Strkm 21,7 durchgeführten Verkehrskontrolle sei festgestellt worden, daß er mit dem einspurigen Fahrrad, das nach seiner Bauart kein Rennrad gewesen sei, auf einer öffentlichen Straße unterwegs gewesen wäre, obwohl kein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/24 30.10-248/94

Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 66 Abs 2 Z 1 - 7 StVO, betreffend die Ausrüstung des Fahrrades, sind jeweils eigenständige Verwaltungsübertretungen und somit im Sinne des § 22 VStG gesondert zu bestrafen. Schlagworte Fahrrad Ausrüstung Ausrüstungsmängel Kumulation verschiedene Delikte Strafbarkeit Radfahrer mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.01.1996

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