Entscheidungsgründe: Am 5. Dezember 1981 ereignete sich um 1,05 Uhr in Salzburg auf der Alpenstraße in der Nähe der Kreuzung mit der Karl-Emmingerstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen S 105.267 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die auf der Alpenstraße stadteinwärts fahrende Klägerin wurde von dem in der gleichen Fahrtrichtung fa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaStVO §66 Abs6 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflußt wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaStVO §66 Abs6 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bei der Vorschrift des § 66 Abs 6 StVO (im Zusammenhalt mit der des § 65 Abs 3 StVO) handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, das nicht nur dem Schutz der auf dem Fahr... mehr lesen...