Entscheidungen zu § 62 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/9/27 2Ob278/06f

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Entscheidung | OGH | 27.09.2007

RS OGH 2007/9/27 2Ob278/06f

Norm: StVO §43 Abs1 litcStVO §62
Rechtssatz: Durch die Schaffung einer Ladezone wird dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Straßengrund einer primär privaten Wirtschaftstätigkeit zugänglich gemacht. Sie setzt gemäß § 43 Abs1 lit c StVO ein (auf die Abwicklung von Ladetätigkeiten im Sinne des § 62 StVO gerichtetes) „erhebliches wirtschaftliches Interesse" umliegender Unternehmungen voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.2007

RS OGH 1981/3/12 8Ob271/80

Norm: StVO §62
Rechtssatz: 1) Der Verkehr darf durch eine Ladetätigkeit nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2) Das Abstellen eines Fahrzeuges auf der linken Seite einer fünf Meter breiten Einbahn stellt eine Behinderung des Verkehrs dar, die - auch wenn der Zweck des Haltens eine Ladetätigkeit war - nicht toleriert werden kann. VwGH vom 15.04.1964, Zl 2178/63; Veröff: ZVR 1964/249 S 296 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1981

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