RS OGH 2007/9/27 2Ob278/06f

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Veröffentlicht am 27.09.2007
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Norm

StVO §43 Abs1 litc
StVO §62

Rechtssatz

Durch die Schaffung einer Ladezone wird dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Straßengrund einer primär privaten Wirtschaftstätigkeit zugänglich gemacht. Sie setzt gemäß § 43 Abs1 lit c StVO ein (auf die Abwicklung von Ladetätigkeiten im Sinne des § 62 StVO gerichtetes) „erhebliches wirtschaftliches Interesse" umliegender Unternehmungen voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122780

Dokumentnummer

JJR_20070927_OGH0002_0020OB00278_06F0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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