Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.:
Rechtliche Beurteilung
Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der
Begründung: , es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verzeichneten Pauschalgebühren abgebucht worden. Diese „Ergänzung/Berichtigung" ist unzulässig. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 12. 1992 ereignete sich gegen 18.15 Uhr auf der Nebelberger Bezirksstraße ein Verkehrsunfall, an dem eine Pferdekutsche, deren Eigentümer und "Halter" der Kläger war und die von Peter G***** gelenkt wurde, und der vom Erstbeklagten gelenkte und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW beteiligt waren. Der Kläger war Beifahrer der Kutsche. Eines der eingespannten Pferde stand in seinem Eigentum. Zum Unfallszeitpunkt war es bereits fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1981 ereignete sich in Salzburg im Bereich der Einmündung der Schmiedingerstraße in die Münchner-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein Omnibus der Marke Daimler-Benz mit dem Überstellungskennzeichen S-2.730, der von Hussainshah E gelenkt wurde, sowie die Klägerin als Radfahrerin, welche dabei schwer verletzt wurde, beteiligt waren. Der genannte Omnibus war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hussainshah E wurde vom Bezirksgericht Salzburg mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §60KFG §99 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Beleuchtung von Fahrzeugen haben für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung. Entscheidungstexte 8 Ob 43/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99StVO §60StVO §89 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Schutzbestimmungen der §§ 99 KFG und 60, 89 StVO verletzt ein Kraftfahrer nicht nur dann, wenn er trotz Dunkelheit vorhandene Beleuchtungseinrichtungen nicht betätigt, sonder... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10 AHG §1 FKFG 1955 §83 Abs1StVO §60 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.0... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z27StVO §23 Abs1StVO §60 Z3StVO §68 Abs1
Rechtssatz:
Es besteht keine Vorschrift, wonach der Radfahrer, ob er nun fährt, sein Fahrrad schiebt oder anhält, das vorhandene Straßenbankett benützen muß.
Entscheidungstexte 2 Ob 276/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Ob 276/67 Veröff: ZVR 1968/176 S 291 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B4aStVO §60
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrer, dem ein Fahrzeug mit aufgeblendeten Scheinwerfern entgegenkommt, hat deshalb allein noch keinen Anlaß, unfallverhütende Maßnahmen zu setzen.
Entscheidungstexte 2 Ob 119/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 119/67 Schlagworte SW: Auto European Case... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B4aStVO §60
Rechtssatz:
Der Straßenbenützer darf auf die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschrift des § 60 Abs 3 StVO 1960 über die Beleuchtung von Fahrzeugen durch andere Straßenbenützer vertrauen. Der Straßenbenützer darf auf die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschrift des Paragraph 60, Absatz 3, StVO 1960 über die Beleuchtung von Fahrzeugen durch andere Straßenbenützer vertrauen.
Entsch... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 A KFG 1967 §6 KFG 1967 §102 StVO 1960 §60 KFG 1967 § 6 heute KFG 1967 § 6 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 6 gültig von 26.02.2013 bis 15.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2013 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §60 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Geteiltes Verschulden, wenn mit einem unbeleuchteten Fahrzeug, das auf einer mangelhaft beleuchteten Straße über Nacht abgestellt ist, ein anderer Wagen mit mangelhafter Beleuchtung (Standlicht... mehr lesen...