Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §59 Abs1 lita;StVO 1960 §59 Abs2;
Rechtssatz: Ein Untersagungsgrund betreffend das Lenken von Fahrrädern ist gegeben, soweit ein Lenker als schwerfällig anzusehen ist und auf Grund seiner eingeschränkten Bewegungsmöglichkeit jederzeit damit gerechnet werden muss, dass er sich in kritischen Verkehrssituationen nicht sicher und rasch genug werde bewegen können. Es ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §59 Abs1 lita;StVO 1960 §59 Abs2;
Rechtssatz: Ein schlechter Gesundheitszustand kann nicht durch Einsicht und Bewusstsein der Verantwortung als Radfahrer ausgeglichen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020070.X02 Im RIS seit 08.09.2006 mehr lesen...