Norm: ABGB §1295 Ia6StVO §58 Abs2 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, daß er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CStVO §58 Abs2 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Pflicht eines Lastkraftwagen - Lenkers, der eine plötzliche Verlagerung der Ladung (hier: volle Weinfässer!) seines Wagens bemerkt, sofort anzuhalten, u... mehr lesen...