Entscheidungen zu § 54 StVO 1960

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TE UVS Tirol 2012/07/23 2012/15/1939-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß Folgendes zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.02.2012, 11.37 Uhr Tatort: Gemeinde Hall in Tirol, Raiffeisenplatz 1 Fahrzeug: PKW XY   Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens ?HALTEN UND PARKEN VERBOTEN? mit der Zusatztafel ?ausgenommen Hotel Goldener Engel? und ?Längsparken? gehalten.?   Aus diesem Grund habe er eine Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO zu verantworten und wurde über ihn eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.07.2012

RS UVS Kärnten 1997/10/06 KUVS-322/2/97

Rechtssatz: Wer bei einem Hinweiszeichen "Fußgängerzone" eine Zusatztafel mit der Aufschrift "Zufahrt zum Camping A" anbringt, errichtet keine "Zusatztafel", da eine solche in der ihr zukommenden Bedeutung nur dann vorliegt, wenn sie "unter dem Straßenverkehrszeichen" (vgl auch den Wortlaut des Abs 3 des § 54 "das darüber befindliche Straßenverkehrszeichen") angebracht ist. Tafeln, die nicht entsprechend dem § 54 Abs 1 unter dem Verkehrszeichen auf der selben Standsäule angebracht sind, so... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1997

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