Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;AVG §69 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO durch die Verwaltungsstrafbeh ist unabhängig von der des Gerichts und nicht als Vor- sondern als Hauptfrage zu behandeln. Es liegt daher kein Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit c AVG vor. Schl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der im gerichtlichen Verfahren beigezogene Sachverständige in seinem Gutachten ausdrücklich festgestellt, er könne zwar nicht mit Sicherheit sagen, der Besch habe zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 0,8%o oder darüber aufgewiesen, es bleibe aber die Feststellung des die klinisc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es fehlt an der Voraussetzung des Mangels eines Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, wenn der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren nach § 5 Abs 1 StVO - es lag ein klinischer Befund samt Gutachten vor - ein Geständnis ablegte, das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen ließ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 7 Stammrechtssatz a) Der normative Gehalt des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 StVO kann nicht in dem Sinn verstanden werden, daß eine Beeinträchtigung durch Alkohol erst bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o eintritt. b) Dieser Satz stellt keine authentische Interpretation... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 litbAVG §69 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Den Beamten trifft ein Verschulden iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, wenn er im Verwaltungsstrafverfahren, in welchem auf Grund eines zufolge der Blutabnahme erstellten Gutachtens über die Blutalkoholkonzentration seine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO angenommen wurde, ein Gestän... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §41;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung hinsichtlich der Lenkereigenschaft des Besch. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
Verfahrensrecht Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Gebrauchsanweisung zum Teströhrchen "Alkotest R CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck iVm dem im Alkoröhrchen enthaltenen grobkörnigen Granul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0096 E 23. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatsache, dass dem Beschuldigten kein Verschulden an dem von ihm verursachten Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann, steht der Feststellung, dass er sich dennoch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befund... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Überm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass es im vorliegendne Fall bei der Prüfung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO nicht darauf ankommt, ob der Besch sein Fahrzeug fahrtechnisch noch richtig lenken konnte oder nicht (Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0016). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0150 E 28. November 1984 RS 1 Stammrechtssatz Auf die unbestimmte und allgemeine Rüge des Beschuldigten, der Nystagmuswert müsse falsch erhoben worden sein, ist nicht einzugehen. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 81/02/0021, hinsichtlich Radargerät) Schlagworte Feststellung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0142 E 15. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Dreh-Nystagmus nach 15 Sek. in Verbindung mit positiven Alkotest läst (zweifelfrei) darauf schließen, dass der Betroffene alkoholbeeinträchtigt iSd § 5 Abs 1 StVO ist und damit fahruntüchtig (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79, E 28.10.1981, 81/03/0064, E 29.6.1983, 82/03/0280,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Lassen sich durch Vergleich gewisse Unterschiede zwischen den Ergebnissen der klinischen Untersuchung und den Ergebnissen einer ca. einen Monat danach stattgefundenen Untersuchung feststellen, bedarf es der Einholung eines Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen, um die Frage zu klär... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verlassenschaft nach einem Bf, dessen Bestrafung gemäß § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO mit dem angefochtenen Bescheid bestätigt wurde, kann eine meritorische Entscheidung des VwGH über die Beschwerde im Hinblick auf die Rückzahlungspflicht nach Abschni... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Alle so genannten Alkoholdelikte sind hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit (hier: bei Entziehung der Lenkerberechtigung) als gleichwertig zu beurteilen. Dabei ist es ohne Belang, dass im Falle der Verweigerung der Atemluftprobe von "gefährlichen Verhältnissen", unter de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einer Verweigerung der Atemluftprobe ist es irrelevant, welche Bedeutung in Bezug auf das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung dem Umstand zugekommen wäre, dass die Verfärbung den Markierungsring des Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Wien zum Zeitpunkt der Blutabnahme ermittelte Blutalkoholwert hat, da die Blutprobe zweimal gaschromatographisch und zweimal nach der Widmark-Methode untersucht worden ist, als Grundlage für die Beurteilung des Alkoholisierungsgrades zu gelten (Hinweis E 25.6.1963, 1307/62, Jarosch-Mül... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der amtliche Sachverständige seiner Rückrechnung einen stündlichen Verbrennungswert des Alkohols im Blut von 0,1 Promille zugrunde gelegt, dann stellt dies sehr wohl den für den Beschuldigteten günstigsten Wert dar, weil sich bei einer Rückrechnung mit jedem höheren Verbrennungswert ein zum Tatzeitpunkt - zu ungunsten des Beschuldigten - ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeuglenkers zum Tatzeitpunkt angenommen (hier auf Grund der festgestellten Alkoholisierung - mag diese auch unter 0,8 Promille gewesen sein - iVm der Erklärung des Fahrzeuglenkers über seinen Schlußtrunk), dann ist es nicht von Belang wann das Maximum der Resorption erreicht ist. Schlag... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, vom 9. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zweier am 25. November 1986 begangener Verwaltungsübertretungen, und zwar 1. nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 und 2. nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit., schuldig erkannt und hiefür bestraft. Auf Grund der dagegen eingebrachten Berufung des Beschwerdeführers, die zu Punkt 1. nur den Strafausspruch betraf, wurde mit Bescheid der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO habe sich auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ereignet, muss nicht ausdrücklich in einer Verfolgungshandlung hervorgehoben werden. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Beruft sich der Besch auf einen "Sturztrunk" kurz vor Antritt der Fahrt, macht er jedoch keine konkreten Angaben über die dabei konsumierte Alkoholmenge, so kann seinem Vorbringen schon deshalb kein Erfolg beschieden sein, weil auch im Verwaltungsstrafverfahren eine Mitwirkungspflicht der Partei (des Besch) b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob Verfolgungsverjährung hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung gem § 5 Abs 1 StVO eingetreten ist, kommt es darauf an, ob dem Besch innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist die in Rede stehende Straftat unter Angabe aller der Bestrafung... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Selbst ein "Geständnis" einer Alkoholbeeinträchtigung gegenüber dem Straßenaufsichtsorgan bewirkt nicht, dass eine solche als erwiesen anzunehmen ist, sondern es besteht diesbezüglich weiterhin nur eine Vermutung, die zur Aufforderung auf Vornahme der Atemluftprobe berechtigt. Sch... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Einen Kfz-Lenker trifft die Verpflichtung zur Vornahme einer Atemluftprobe nur dann, wenn die VERMUTUNG besteht, dass er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis auf E 28.9.1988, 88/02/0108). Schlagworte Alkotest VerweigerungAlkotest Voraussetzu... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litbVStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum, der auf einer (früheren) unrichtigen Rechtsauskunft eines Rechtsanwaltes hinsichtlich der Verpflichtung zur Vornahme der Atemluftprobe beruht, geht zu Lasten der Partei, wenn sie aus diesem Grunde die Vornahme der Atemluftprobe ablehnt. Der Lenk... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Zur Beurteilung, ob ein Kfz-Lenker eine Verwaltungsübertretung gem § 5 Abs 1 StVO zu verantworten hat, ist allein die Verwaltungsstrafbehörde zuständig, welche ein ordnungsgemäßes Verwaltungsstrafverfahren, einschließlich der ihr in diesem Zusammenhang obliegenden Beweiswürdigung, durchzuführen hat; ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0073 E 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine träge Puppillenreaktion ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben (Hinweis E 28.9.1979, 2714/77 und E 9.9.1981, 1031/80). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0067 E 14. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO 1960 dar (Hinweis E 11.9.1985, 84/03/0073; E 21.3.1986, 86/18/0001). Schlagworte Feststellung der ... mehr lesen...