Entscheidungen zu § 48 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1985/2/13 85/18/0024

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. September 1984 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe „am 1. Juli 1983 um 14.20 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem behördlichen Kennzeichen ... im Gemeindegebiet von Gföhleramt auf der Landeshauptstraße 55 im Zuge“ seiner „Fahrt in Richtung Gföhl in der Siedlung ‚Niederlage‘ beim Haus Nr. 113 die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens ‚Geschwindigkeitsbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.02.1985

RS Vwgh 1985/2/13 85/18/0024

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs3StVO 1960 §48 Abs5
Rechtssatz: Die gesetzmäßigen Anbringungen der Straßenverkehrszeichen nach den Vorschriften der §§ 48 ff StVO 1960 gehört zwar zur ordentlichen Kundmachung von Verordnungen, sodass der VwGH die in Rede stehende Verordnung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Tatort im Falle der nicht gehörigen Kundmachung nicht anzuwenden hätte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1985

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