Entscheidungen zu § 46 Abs. 3 StVO 1960

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Tirol 2006/05/22 2006/20/0873-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 25.01.2006 um 17.00 Uhr Tatort: Stans auf der A 12 bei km 46,500 in Richtungsfahrbahn Innsbruck Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben als LenkerIn des angeführten mehrspurigen Fahrzeuges, welches auf einer Freilandstraße, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle bei Dämmerung zum Stillstand gekommen ist, nicht unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen heranna... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.05.2006

TE UVS Niederösterreich 2002/10/10 Senat-NK-01-1067

Mit dem Straferkenntnis vom 7.9.2001, Zl 3-16538-01, erkannte die Bezirkshauptmannschaft X den Rechtsmittelwerber für schuldig, am 8.8.2001, gegen 12,30 Uhr, im Gemeindegebiet von 2*** Z*****, auf der A *, Höhe des Straßenkilometers 77,800, in Fahrtrichtung G***, den Kombi mit dem behördlichen Kennzeichen **-**** gelenkt zu haben, dieses Fahrzeug auf der Autobahn am ersten Fahrstreifen in der Folge angehalten zu haben, obwohl kein Gebrechen des Fahrzeuges vorlag, sondern das Fahrzeug auf d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.10.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/10/10 Senat-NK-01-1067

Rechtssatz: Einem Autofahrer, dessen Fahrzeug auf einer Autobahn deswegen zum Stillstand kommt, weil er diese mit erkennbar zu geringem Treibstoffvorrat befahren hat, ist grundsätzlich ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 46 Abs 3 vorzuwerfen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 10.10.2002

TE UVS Niederösterreich 1993/09/20 Senat-ME-92-069

Aufgrund einer Aufforderung von privater Seite haben Beamte des LGK NÖ, Verkehrsabteilung, Außenstelle ****, auch in eigener dienstlicher Wahrnehmung auf der A1, Westautobahn, unmittelbar nach der Auffahrt **** (km **,**) den Lenker einer den Kennzeichen nach näher beschriebenen Fahrzeugkombination beim Abschleppen in Richtung Salzburg wahrgenommen und durch Nachfahrt in gleichbleibenden Abstand eine Geschwindigkeit von 110 km/h festgestellt. Die Fahrzeuge, die mit einer Abschleppstange ve... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.09.1993

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