Entscheidungen zu § 44a Abs. 3 StVO 1960

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2020/1/16 LVwG-AV-805/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 18.06.2019, Zl. ***, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Abs 1 Verwaltungs... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.01.2020

RS Lvwg 2020/1/16 LVwG-AV-805/001-2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.01.2020 Norm: StVO 1960 §44a Abs3
Rechtssatz: Wenn einer Verordnung der zeitliche Geltungsbereich fehlt, entfaltet die dennoch vorgenommene Anbringung von Straßenverkehrszeichen keine Rechtswirkungen (vgl VwGH 85/02/0267). Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Geschwindigkeit; Beschränkung; Verordnung; Bestimmtheit; Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.01.2020

RS Lvwg 2020/1/16 LVwG-AV-805/001-2019

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.01.2020 Norm: StVO 1960 §44a Abs3
Rechtssatz: Die Zeiten, in denen Verkehrsmaßnahmen wirksam werden sollen, sind bereits in der von der Behörde zu erlassenden Verordnung festzusetzen. Dies darf nicht der Person, Dienststelle oder Unternehmung, welche nach § 44a Abs 3 StVO die Straßenverkehrszeichen anzubringen oder sichtbar zu machen hat, überlassen werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.01.2020

Entscheidungen 1-3 von 3