Begründung: Dem Rechtsstreit liegt ein Unfall auf einer Kreuzung zugrunde, bei der auf der Straße, von der der Kläger kam, früher das Verkehrszeichen "Vorrang geben" aufgestellt war. Bauarbeiter, die den Gehsteig erneuerten, hatten dieses Zeichen aber aus dem Boden gehoben und um 90 Grad verdreht an einen Telegraphenmast angelehnt. Der Kläger hatte keine Kenntnis von diesem Zeichen, der von links kommende Drittbeklagte wußte hingegen, daß er Vorrang habe und verließ sich darauf. D... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde ist Wegehalterin der Conventgasse in Friesach, einer öffentlichen Straße, die sich in der Natur als grasbewachsener Feldweg darstellt. Verbotstafeln, die auf die mangelnde Eignung zum Befahren mit LKW hinweisen, waren vor dem 25. April 1988 nicht aufgestellt. Die K*** beauftragte den Kläger mit der Errichtung einer Kabeltrafostation in der Conventgasse. Im Zuge der Bauarbeiten fuhr am 25.April 1988 ein beim Kläger beschäftigter Fahrer mit ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.Jänner 1983 gegen 16,30 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 10 zwischen Parndorf und Bruckneudorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKWs VW Golf, polizeiliches Kennzeichen W 656.695, sowie Elisabeth H*** als Lenkerin und Halterin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs Ford Escort, polizeiliches Kennzeichen N 144.022, beteiligt waren. Der Kläger nimmt die Beklagte mit der Behauptung in Anspruch, die Versicherun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand dieses Rechtsstreites sind Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 23.9.1984 in Egg auf der PFisterstraße zugetragen hat. Albert H*** stieß dabei als Lenker des PKWs der Klägerin, Kennzeichen Nr. V 69.816 mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten PKW, Kennzeichen Nr. V 68.257, für welches Fahrzeug zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, zusammen. Am Fahrzeug der Klägerin en... mehr lesen...
Begründung: Am 11.2.1983 ereignete sich im Gemeindegebiet von Matrei i.O. auf der Virgental-Landesstraße im Bereich der Einmündung der von Zedlach kommenden Gemeindestraße ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW Marke Audi 80, Kennzeichen T 339.743, und dem PKW Marke Opel Ascona, Kennzeichen T 229.129, dessen Lenkerin die Erstbeklagte, dessen Halter der Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte waren. Dieser Verkehrsunfall wa... mehr lesen...
Norm: StVO §44 Abs1
Rechtssatz: Wird ein ursprünglich ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichen ohne Zutun der Behörde beseitigt, tritt damit nicht die der Aufstellung des Verkehrszeichens zugrundeliegende Verordnung außer Kraft. Allerdings ist es in einem solchen Fall möglich, daß ein Verkehrsteilnehmer unverschuldet keine Kenntnis von der erlassenen Verordnung hat und daß ihm daher wegen der Übertretung dieser Verordnung kein Verschulden an... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Norm: StVO §43StVO §44 Abs1
Rechtssatz: Verordnungen im Sinne des § 43 StVO sind durch Aufstellen von Straßenverkehrszeichen kundzumachen und treten mit der Errichtung derselben in Kraft. Eine spätere Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufstellung der Verkehrszeichen bzw deren Eintragung in eine Kartei ist für die Rechtswirksamkeit der Verordnung ohne rechtliche Bedeutung. VwGH vom 14.02.1964, Z 1472/63; Veröff: ZVR 1965/5 S 12 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Kläge... mehr lesen...
Am 7. Jänner 1975 gegen 10.40 Uhr ereignete sich beim Autobahndreieck, in dem der von Linz kommende Autobahnast, dem durch ein Straßenverkehrszeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die auch im folgenden zitiert wird) der Vorrang genommen war, in den von Walserberg kommenden Autobahnast einmundet, ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Zweitbeklagten gelenkter Tankwagen, dessen Halter der Erstbeklagte war, ein von Erich S gelenkter LKW der Firma M... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89StVO §43 Abs1 litb Z2StVO §44 Abs1 lita
Rechtssatz: Bei der Vorschreibung eines bestimmten Verhaltens an die Straßenbenützer wie bei der, den Benützern einer anderen Straße Vorrang zu geben, handelt es sich um eine Verordnung, die durch Anbringen des entsprechenden Straßenverkehrszeichens kundgemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 1/78 Entscheidungstext OGH 25.01.197... mehr lesen...
Norm: StVO §43StVO §44 Abs1StVO §52 Z9aStVO §98 Abs3
Rechtssatz: Das dem Straßenerhalter nach § 98 Abs 3 StVO eingeräumte Recht, auch ohne behördlichen Auftrag Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 Abs 1 StVO) anzubringen, bezieht sich nicht auf die im § 44 Abs 1 genannten Straßenverkehrszeichen, zu denen auch Verbote nach § 52 StVO gehören. Die Anordnung derartiger Verkehrszeichen obliegt vielmehr nach § 43 StVO der Behör... mehr lesen...
Norm: StVO §31 Abs1StVO §43 Abs1 litbStVO §44 Abs1StVO §48 Abs1
Rechtssatz: Einem Kraftfahrzeuglenker kann nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn ihm eine ordnungsgemäß erlassene und durch Anbringung des Verkehrszeichens gehörig kundgemachte Änderung deshalb nicht zur Kenntnis kam, weil das Verkehrszeichen umgestürzt so auf dem Boden lag, daß es für ihn nicht wahrnehmbar war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...