Entscheidungen zu § 42 Abs. 2 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1963/9/5 2Ob160/63, 2Ob229/82

Norm: ABGB §1311 IIbStVO §42 Abs2
Rechtssatz: Beim Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge im Sinne des § 42 Abs 2 StVO 1960 handelt es sich um eine der Maßnahmen, wodurch die Verkehrssicherheit im allgemeinen gefördert werden soll; der Übertreter dieses Verbotes haftet daher nach § 1311 ABGB, wenn ihm nicht der Nachweis gelingt, daß der Schade auch bei Beachtung des bezeichneten Fahrverbotes eingetreten wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1963

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