Norm: ABGB §1311 IIbStVO §42 Abs2 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Beim Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge im Sinne des § 42 Abs 2 StVO 1960 handelt es sich um eine der Maßnahmen, wodurch die Verkehrssicherheit im allgemeinen gefördert werden soll; der Übe... mehr lesen...