Entscheidungen zu § 38 Abs. 7 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1985/5/23 8Ob19/85

Entscheidungsgründe: Am 4. 10. 1982 ereignete sich gegen 16.10 Uhr im 15. Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße – Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen * und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen * beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kreuzung im Zuge d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1985

RS OGH 1985/5/23 8Ob202/82, 8Ob19/85

Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §38 Abs7
Rechtssatz: Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des § 19 Abs 5 StVO zu beachten. Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des Paragraph 19, Absatz 5, StVO zu beachten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1982

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