Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 StVO 1960

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 1995/10/19 30.8-110/95

Der Berufungswerber stand in Verdacht an einem genau bezeichneten Tatort und Tatzeitpunkt als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges das Lichtzeichen Halt Rotlicht mißachtet zu haben und sein Kraftfahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten zu haben. Wegen dieser Übertretung des § 38 Abs 5 iVm § 38 Abs 1 lit b StVO wurde der Berufungswerber mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft. Der Berufungswerber erhob rechtzeitig Berufung und führte an, er habe bei grün blin... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 19.10.1995

RS UVS Steiermark 1995/10/19 30.8-110/95

Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 38 Abs 5 StVO, bei rotem Licht anzuhalten, trifft den Lenker eines Fahrzeuges dann, wenn hinsichtlich der betreffenden Verkehrslichtsignalanlage die Behörde im Sinne des § 36 Abs 1 erster. Satz bestimmt hat, daß an der betreffenden Stelle der Verkehr durch Lichtzeichen zu regeln ist (Erk. des VwGH vom 18.02.1981, Zl. 03/3031/80). Eine -Bestimmung- im Sinne des § 36 Abs 1 StVO stellt keine Verordnung im Sinne des § 43 StVO dar, weil die Anordnung, daß an... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.10.1995

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