Entscheidungen zu § 35 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/25 2002/02/0210

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 StVO verpflichtet, die von ihr an den Widerlagern der ÖBB-Brücke bei Straßenkilometer 26.900 der Pass Thurn Bundesstraße angebrachten - mit wechselnden Aufschriften versehenen - Werbetafeln zu entfernen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebild... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2005

RS Vwgh 2005/1/25 2002/02/0210

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0155 E 12. August 1994 RS 2 (hier nur der erste Halbsatz) Stammrechtssatz Da die Aufzählung im § 35 Abs 2 StVO eine demonstrative ist, ist es irrelevant, wenn keiner der dort aufgezählten Umstände erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/11 98/03/0165

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14. Juli 1997 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, die südliche Hälfte der unmittelbar an der B 73, Kilometer 9,8, westlich derselben stehenden Plakatwand im Ortsgebiet Gössendorf, die von der Einmündung der Straße "Am Hofacker" bis zum neuen Telegrafenmast reicht, gemäß § 35 Abs. 1 lit. a StVO 1960 im Bereich der Einmündung der Straße "Am Hofacker" in die B 73, zwei Meter in Richtung Westen zurückzuversetzen, dami... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.2001

RS Vwgh 2001/7/11 98/03/0165

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;StVO 1960 §35;
Rechtssatz: Eine Maßnahme nach § 35 StVO 1960 kann zwar nicht davon abhängig sein, dass sich Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig - hier etwa durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit oder Missachtung des Vorranges - verhalten (Hinweis E 28.2.1997, 95/02/0318), dennoch besteht auch für die bevorrangten Verkehrstei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/28 95/03/0129

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde B als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 lit. b (StVO 1960) verpflichtet, die elektronische Werbeeinrichtung (Display 314 x 230 cm) angebracht auf dem Haus F-Straße Nr. 3, nördlicher Giebel, (in D) zu beseitigen. Mit Beschluß vom 15. März 1995, B 512/95, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat diese dem Verwaltungsgerichtshof zur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.1996

RS Vwgh 1996/2/28 95/03/0129

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;
Rechtssatz: Eine elektrische Leuchtreklametafel, welche in rascher Bildfolge verschiedenfärbige und verschiedenartige Werbungen darbietet und ca 70 m von einer Verkehrslichtsignalanlage entfernt ist, bewirkt für die sich annähernden Verkehrsteilnehmer eine Herabminderung der Wirkung dieser Verkehrslichtsignalanlage iSd § 35 Abs 2 StVO... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/12 94/02/0155

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 10. Juni 1994) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 35 Abs. 1 StVO 1960 aufgetragen, eine auf seinem Grundstück in Zürs angebrachte Eisensäule 1. in der Zeit, in der auf der Bundesstraße B 198 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h gelte, "zur besseren Erkennbarkeit rot-weiß gebändert anzustreichen und für den Bundesstraßenverkehr in Richtung Warth durch eine hochstehende rüc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.08.1994

RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0155

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund des geringen Abstandes der auf dem Grundstücksteil des Bf angebrachten Eisensäule zum Fahrbahnrand (40 m) und der gleichartigen Beschaffenheit der Oberfläche der Fahrbahn und des angrenzenden Terrains, sowie des Umstandes, daß die Fahrbahn eine leichte Krümmung aufweist, sodaß ein geradeaus fahre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1994

RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0155

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs2;
Rechtssatz: Da die Aufzählung im § 35 Abs 2 StVO eine demonstrative ist, ist es irrelevant, wenn keiner der dort aufgezählten Umstände erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020155.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1994

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