RS Vwgh 1996/2/28 95/03/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1996
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §35 Abs1;
StVO 1960 §35 Abs2;

Rechtssatz

Eine elektrische Leuchtreklametafel, welche in rascher Bildfolge verschiedenfärbige und verschiedenartige Werbungen darbietet und ca 70 m von einer Verkehrslichtsignalanlage entfernt ist, bewirkt für die sich annähernden Verkehrsteilnehmer eine Herabminderung der Wirkung dieser Verkehrslichtsignalanlage iSd § 35 Abs 2 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030129.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten