Entscheidungen zu § 33 Abs. 2 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/9/24 2Ob18/08y, 2Ob243/13v

Norm: StVO §88 Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob durch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen mit einem Micro-Scooter eine konkrete Gefährdung oder Behinderung der in § 88 Abs 2 StVO genannten Verkehrsteilnehmer vorliegt, erfolgt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Sie hängt von der Neigung oder Breite des Gehsteigs oder Gehwegs, sowie von der Fahrzeug- beziehungsweise der Benutzerfrequenz ab. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.2008

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