Entscheidungen zu § 24 StVO 1960

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Tirol 2012/07/23 2012/15/1939-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß Folgendes zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.02.2012, 11.37 Uhr Tatort: Gemeinde Hall in Tirol, Raiffeisenplatz 1 Fahrzeug: PKW XY   Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens ?HALTEN UND PARKEN VERBOTEN? mit der Zusatztafel ?ausgenommen Hotel Goldener Engel? und ?Längsparken? gehalten.?   Aus diesem Grund habe er eine Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO zu verantworten und wurde über ihn eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.07.2012

RS UVS Kärnten 1993/07/19 KUVS-660/1/93

Rechtssatz: Die Ermächtigung nach § 25 StVO bezieht sich nur auf jene Straßen-, Strecken- oder Gebietsteile, die nicht bereits vom gesetzlichen Halte- und/oder Parkverbot erfaßt sind. Der Wille des Straßengesetzgebers war darauf gerichtet, daß eine Parkgebühr dort nicht eingehoben werden darf, wo das Halten oder Parken aufgrund straßenpolizeilicher Normen verboten ist (siehe hiezu RV zur Stammfassung der StVO 22 BlgNR 9.GB, 57 auch ÖGZ 1969, 478 sowie ZVr 1991/206). Diese Auslegungsform im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.07.1993

RS UVS Kärnten 1992/01/08 KUVS-330/1/91

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 23 Abs 1 StVO 1960 ist nur dann anwendbar, wenn das Halten und Parken an sich gestattet ist, also einem solchen Verhalten weder die Bestimmung des § 23 Abs 2 noch die im § 24 StVO normierten Halte- und Parkverbote entgegenstehen. Letzteres liegt dann vor, wenn das Fahrzeug des Beschuldigten als auch das mutmaßlich am wegfahren gehinderte Fahrzeug entgegen der Bestimmung des § 24 Abs 3 StVO (sohin auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr obwohl nicht mindestens z... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1992

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