Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §24 Abs2a;
Rechtssatz: Die Verantwortung des Besch zu der ihm zur Last gelegten Übertretung eines verordneten Halteverbotes und Parkverbotes gemäß § 24 Abs 1 lit a StVO, er habe nur einen blinden Mitarbeiter aussteigen und seine schwangere Ehefrau einsteigen lassen und diese Handlungsweise erfü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 14. November 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1988 um ca. 19.45 Uhr in Innsbruck, Innrain Nr. 2, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im gekennzeichneten Halte-Parkverbotsbereich gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Das Warten auf einen Fahrgast mit einem im Halteverbot stehenden Fahrzeug (Taxifahrzeug) ist nicht dem raschen Ein- oder Aussteigenlassen eines Fahrgastes gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: In einem Halteverbotsbereich darf - von den Fällen des § 24 Abs 2a StVO abgesehen - auch zum raschen Ein- oder Aussteigen nur gehalten werden, wenn die Beh das rasche Einsteigen oder das rasche Aussteigen von dem von ihr erlassenen Halteverbot gem § 43 Abs ... mehr lesen...