Entscheidungen zu § 19 Abs. 8 StVO 1960

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RS UVS Salzburg 1997/03/07 3/4386/2-97th

Rechtssatz: Bei einer Vorrangverletzung durch den Wartepflichtigen ist. der Umstand, ob und inwieweit sich der Vorrangberechtigte. ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat, bei der Beurteilung des strafbaren Verhaltens des Wartepflichtigen nicht von rechtlicher Bedeutung. Der Vorrang geht durch ein vorschriftswidriges Verhalten des im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmers nicht verloren (VwGH 16.3.1978, 822/77). Genausowenig erstreckt sich ein gemäß § 19 Abs 8 StVO durch zum Stillstandbri... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 07.03.1997

RS UVS Oberösterreich 1996/06/04 VwSen-103721/7/Br

Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher W... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.06.1996

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