Entscheidungen zu § 19 Abs. 9 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1972/5/30 8Ob101/72

Am 17. 9. 1969 gegen 18.30 Uhr stieß in der St. Julien-Straße in Salzburg der vom Kläger gelenkte PKW mit dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW zusammen. Beide Lenker waren auch Halter ihres Fahrzeuges. Der Kläger begehrte Ersatz des Schadens an seinem PKW in der Höhe von S 10.322.-. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten. Die Beklagten wendeten Alleinverschulden des Klägers ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der Klage mit A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.1972

RS OGH 1968/10/18 2Ob268/68, 8Ob101/72, 2Ob165/71, 8Ob1/73, 2Ob104/73, 2Ob114/73, 8Ob162/73, 8Ob132/

Norm: StVO 1960 §3 B1fStVO 1960 §17 Abs3StVO 1960 §18 Abs3StVO 1960 §19 Abs1StVO 1960 §19 Abs9
Rechtssatz: Das Verbot, an Fahrzeugen vorbeizufahren, die anhalten, um den Verkehr auf einer Querstraße oder Gleisanlage nicht zu behindern, ist nicht auf den Fall der "blockierten Straße" (§ 18 Abs 3) beschränkt. Entscheidungstexte 2 Ob 268/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 2 Ob 268/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1968

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