Entscheidungen zu § 19 Abs. 6b StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/4/29 2Ob233/08s

Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.2009

TE OGH 2008/6/26 2Ob40/08h

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.2008

RS OGH 2008/6/26 2Ob40/08h, 2Ob233/08s, 2Ob135/11h, 2Ob239/12d

Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6 BVIhStVO §19 Abs6b
Rechtssatz: Ist eine Nebenfahrbahn gegenüber dem einmündenden Radweg durch das vor dem Radweg aufgestellte Zeichen „Vorrang geben" abgewertet, dann hat der vom Radweg kommende Radfahrer schon gemäß § 19 Abs 4 StVO den Vorrang. Auf das Vorrangverhältnis der in § 19 Abs 6 bis 6b StVO genannten Verkehrsflächen untereinander kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Allerdings ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.2008

Entscheidungen 1-3 von 3