Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. Mai 2008 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß §§99 Abs3 lita und 18 Abs1 Straßenverkehrsordnung (im Folgenden: StVO), eine Geldstrafe in Höhe von € 180,- (60 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Beschwerdeführerin habe auf einem näher bezeichneten Abschnitt der Autobahn A 10 als Lenkerin eines Fahrzeuges zum nächsten vorausfahrenden Fahrzeug keinen solchen Abstand eingeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden römisch eins. 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 4. August 2008 wurde über den Beschwerdeführer gemäß §§99 Abs2c Z4 und 18 Abs1 Straßenverkehrsordnung (im Folgenden: StVO), eine Geldstrafe in Höhe von € 250,- (135 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und Verfahrenskosten in der Höhe von € 25,- verhängt. Der Beschwerdeführer habe auf einem näher bezeichneten Absc... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: StGG Art5 EMRK Art8 Abs2DSG 2000 §1 Abs2, §17 Abs3, §61 Abs4 KFG 1967 §134 Abs3 StVO 1960 §18 Abs1, §99 Abs2c Z4, §100 Abs5b StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 EMRK ... mehr lesen...