Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz:
Ein Handzeichen in der Art, daß der linke Arm in einem Winkel von vierzig bis fünfundvierzig Grad von der Senkrechten gemessen vom Körper weggehalten wird ist jedenfalls so deutlich, daß es nur als Anzeige einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung aufgefaßt werden kann.
Entscheidungstexte 2 Ob 206/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 2 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz:
Der geringere Auffälligkeitswert des Blinkers eines älteren VW-Modells läßt sich noch nicht als "gestörte Vorrichtung" im Sinne des § 11 Abs 3 StVO qualifizieren. Der geringere Auffälligkeitswert des Blinkers eines älteren VW-Modells läßt sich noch nicht als "gestörte Vorrichtung" im Sinne des Paragraph 11, Absatz 3, StVO qualifizieren.
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Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz:
Die Unterbrechung des Handzeichens während des Zurückschaltens auf den ersten Gang verstößt nicht gegen die Vorschriften der StVO.
Entscheidungstexte 2 Ob 50/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 50/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073894 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz:
Ein ununterbrochenes Handzeichen vom Beginn des Einordnens bis vor Ausführung des Einbiegens wird vom Gesetz nicht gefordert.
Entscheidungstexte 2 Ob 50/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 50/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073899 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1c StVO 1960 §11 Abs2 StVO 1960 §11 Abs3 StVO 1960 § 11 heute StVO 1960 § 11 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 11 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs3 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Na... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1955 §86 Abs1StVO §11 Abs3
Rechtssatz:
Eine Signalstange stellt einen unentgeltlichen Ausrüstungsgegenstand eines Kraftfahrzeug dar, wenn Handzeichen wegen der Beschaffenheit des Fahrzeuges oder seiner Ladung nicht erkennbar sind.
Entscheidungstexte 2 Ob 319/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 319/68 Veröff: ZVR 1969/230 S 203 ... mehr lesen...