RS OGH 1968/11/28 2Ob319/68, 2Ob11/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1968
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §11 Abs3

Rechtssatz

Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Nachfolgeverkehr zu beobachten, obwohl für diesen infolge der Breite des Anhängers Blinkzeichen und Handzeichen erst auf kurze Distanz sichtbar wurden, und eines Personenkraftwagen - Lenkers, der in zu knappem Seitenabstand überholt und mehrere auf eine Kreuzung hinweisende Verkehrszeichen übersieht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 319/68
    Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 319/68
    Veröff: ZVR 1969/230 S 203
  • 2 Ob 11/83
    Entscheidungstext OGH 01.02.1983 2 Ob 11/83
    nur: Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Nachfolgeverkehr zu beobachten, obwohl für diesen infolge der Breite des Anhängers Blinkzeichen und Handzeichen erst auf kurze Distanz sichtbar wurden, und eines Personenkraftwagen - Lenkers, der überholt und. (T1) Beisatz: Auf die unklare Verkehrssituation verspätet reagiert. (T2) Veröff: ZVR 1984/67 S 74

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027395

Dokumentnummer

JJR_19681128_OGH0002_0020OB00319_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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