Norm: ASVG §144 Abs4ASVG §144 Abs5B-KUVG §66 Abs4BSVG §89 Abs4GSVG §95 Abs2GSVG §95 Abs3
Rechtssatz: Beim Haus der Barmherzigkeit in Wien handelt es sich um eine Pflegeanstalt im Sinne des § 95 Abs 2 GSVG. Das Gesetz normiert, daß es sich bei der Aufnahme in in eine solche Einrichtung nicht um Anstaltspflege handelt. Entscheidungstexte 10 ObS 432/97w Entscheidungstext OGH 31.03.1998 ... mehr lesen...