Entscheidungen zu § 76 Abs. 3 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/12/5 10ObS267/00p

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Entscheidung | OGH | 05.12.2000

RS OGH 2000/12/5 10ObS267/00p, 10ObS54/11f, 10ObS67/12v

Norm: ASGG §65 Abs1 Z2ASGG §89 Abs4ASGG §90 Z1ASVG §107 Abs3BSVG §72 Abs3GSVG §76 Abs3
Rechtssatz: Bei Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen kann auch die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers über die Ratengewährung selbständig mit Klage bekämpft werden, weil es sich hiebei um einen Streit über die Konditionen der Rückersatzleistung und damit (im weiteren Sinn) um eine Streitigkeit über die Pflicht zum Rückersatz gemäß § 65 Abs ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.2000

RS OGH 1998/6/23 10ObS210/98z

Norm: GSVG §76 Abs3 Z1
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf den Rückersatz im Sinne des § 76 Abs 3 Z 1 GSVG vorliegen, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers (arg: "kann ... verzichten"), die der gerichtlichen Kontrolle im Weg der sukzessiven Zuständigkeit nicht unterliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS210/98z

Norm: GSVG §76 Abs3 Z1
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf den Rückersatz im Sinne des § 76 Abs 3 Z 1 GSVG vorliegen, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers (arg: "kann ... verzichten"), die der gerichtlichen Kontrolle im Weg der sukzessiven Zuständigkeit nicht unterliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

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